WICHTIG

Regeln zu Requisiten und Waffenimitaten auf der Xmas Con

1.0 Allgemeines

Viele Kostüme kommen nicht ohne Requisiten aus. Aus den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und aus unseren Pflichten als Veranstalter und Betreiber der Xmas Con ergeben sich Richtlinien für „Waffen“, die unbedingt eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund führen wir einen Waffencheck durch. Sämtliche Requisiten und Cosplaywaffen werden am Waffencheck geprüft. Erlaubte Waffen werden auch als solche gekennzeichnet.

Generell ist das Führen von Waffen und Waffenimitaten, die täuschend echt aussehen, in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verboten. Hier verweisen wir auf die deutschen Waffengesetze (WaffG). Showkämpfe sind nur auf der Bühne während des Cosplay-Wettbewerbs gestattet.

Damit alle Besucher die Convention genießen können, möchten wir Cosplayern konkrete Hinweise zur Kostümgestaltung und zu den Waffenregelungen geben. Generell müssen alle Teilnehmer darauf achten, dass ihre Kostüme so gefertigt sind, dass sie ohne Probleme Türen und Gänge passieren können, sodass andere Besucher nicht gefährdet oder gestört werden. Außerhalb des Veranstaltungsgebäudes übernehmen wir keine Haftung für Kostüme. Bei einem Verstoß innerhalb des Veranstaltungsgebäudes droht im schlimmsten Fall der Ausschluss von der Veranstaltung.

Solltet ihr euch nach dem Lesen der Regeln fragen, ob euer Kostüm oder eure Waffe auf der Xmas Con getragen werden darf oder nicht, könnt ihr Fotos mit Maßangaben, sowie vollständigem Namen an uns schicken.

2.0 Kostümregeln

  • Schleppen und Schwänze: max. 1 m Länge ab Fußende
  • Flügel sollten getragen durch eine normale Tür passen (Breite 80 cm)
  • flexible Flügel, die man anlegen und ausstrecken kann, dürfen eine maximale Spannweite von 2 m je Flügel (ausgestreckt) nicht überschreiten. Diese dürfen nur für Fotos bei ausreichend Platz außerhalb des Veranstaltungsgebäudes oder auf der Terasse ausgestreckt werden.
  • Die Höhe des Kostüms mit Flügeln und/oder Kronen darf 2 m nicht überschreiten.
  • Fursuits, Morphsuits/Zentais sind erlaubt.
  • Darstellungen von Verletzungen wie Gedärmen und Fleischwunden sind verboten
  • Kunstblut und andere optisch ähnliche Flüssigkeiten sollten nur dezent sichtbar sein und nur angewendet werden, sofern das Cosplay nicht anders realisierbar sein sollte, im Zweifel entscheiden die Veranstalter und das Kunstblut bzw. andere ähnliche Flüssigkeiten müssen entfernt werden.
  • (Extreme) Gewaltdarstellungen sind verboten.
  • Make up und zum Kostüm gehörende "Verschmutzungen" dürfen nicht abfärben.
  • Armeeuniformen und Kampfanzüge nach dem Jahr 1900 oder daran angelehnte Kostüme sind nicht zugelassen. Zusätzlich möchten wir auf das Strafgesetzbuch (StGB) verweisen, das die Darstellung und Verbreitung, sowie Verteilung bestimmter Zeichen und Symbole verbietet. Hilfreiche Paragraphen zu diesem Absatz sind StGB § 86, StGB § 86a, StGB § 90a und StGB § 132.
  • Metallteile müssen am Körper befestigt sein. Lockere und abstehende Teile müssen beim Waffencheck vorgestellt werden.
  • Das Mitführen loser Kettenstränge ist verboten. Ketten aus Holz oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören. Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abge­nommen werden können.
  • Gasmasken, (Halloween) Latex-Vollmasken und Motorradhelme dürfen nicht getragen werden
  • Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein (dies gilt für beide Geschlechter). Obszöne Gesten und Handlungen sind untersagt.
  • Wir bitten alle Teilnehmer der Xmas Con ihre Cosplays möglichst bereits zu Hause oder in ihren Hotelzimmern anzuziehen und sich auch dort zu schminken, da für Besucher keine extra Umkleiden gestellt werden können. Um ein wenig Make-Up nachzulegen, können die sanitären Anlagen benutzt werden. Haare in den Waschbecken oder haarsprayvernebelte Sanitäreinrichtungen sind nicht sehr angenehm anderen Conbesuchern gegenüber. Zudem können die Verursacher für die Reinigung der sanitären Anlagen haftbar gemacht werden.
  • Nietengürtel und Halsbänder müssen stumpfe Nieten unter 5 cm Länge besitzen
  • Sowohl Kleidung als auch Requisiten dürfen keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen
  • Alltagsgegenstände wie Gehstöcke, Musikinstrumente und Regenschirme sind erlaubt
  • Kontaktlinsen jeder Art sind erlaubt
  • Ahegao Verbot - Ab dem Veranstaltungsjahr 2020 gestatten wir keine Ahegao-Darstellungen auf Kleidungsstücken oder Accessories mehr. Auch ähnliche oder andere Darstellungen, die den Zweck, das Ansehen der Veranstaltung oder andere Besucher schaden oder verstören können, sind verboten.

3.0 Erlaubte Waffenimitate

  • Kinderspielzeugwaffen
  • abgestumpfte Hieb- und Stoßwaffenimatationen
  • Speere mit biegsamen Spitzen bis max. 1,5 m Länge
  • LARP-Waffen (Schaumstoff- oder Latexnachbildungen von Waffen mit Stabilisationskern)
  • Waffen und Stäbe aus Holz, Pappe, Gummi, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoffe oder thermoplastischen Werkstoffen sowie aus einer Kombination daraus bis zu einer Gesamtlänge von max. 1,50 m sind erlaubt, wenn der Holzanteil nicht überwiegt und z.B. bei Stäben nur zur Stabilisierung dient.
  • Gehstöcke und Stäbe mit einer Gesamtlänge von 1,5 m
  • Sensen nicht größer als 1,5 m, wobei das Sensenblatt max. 0,8 m lang sein darf
  • funktionslose Bögen ohne echte Sehnen (max. 1,5 m) und dazugehörige Köcher ohne Pfeile
  • Würgewaffen (zum Beispiel Nunchakus) ohne metallische Ketten und Sollbruchstelle
  • Reitgerten max. 1 m, Peitschen max. 1,50 m inkl. Peitschenschlag
  • Wurfwaffen aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern
  • Schilde (aus erlaubten Materialien) sind bis zu einem Durchmesser von 80 cm erlaubt
  • Bälle dürfen als Cosplay-Accessoires in das Gebäude mit hineingenommen werden. Ballspiele sowie Showkämpfe sind aber grundsätzlich verboten.

4.0 Nicht erlaubt

  • Schwerter mit Metallklinge sind nicht zugelassen
  • echte Schusswaffen, echte Munition, Explosivkörper, Pyrotechnik (Feuerwerk, Rauch- und Nebelmaschinen) sind nicht erlaubt
  • Waffen, die zerlegt werden können und dann in Einzelteilen unter den zulässigen Gesamtmaßen bleiben, sind trotzdem verboten
  • lose, massive Metallketten
  • Tanto Messer, Schlagringe, harte Wurfwaffen, Stahlruten, Totschläger, Würgewaffen (z.B. Eisenketten), Baseballschläger, Keulen, Schlagstöcke, Golfschläger etc.
  • sämtliche Gaspistolen, Luftdruck- und Soft-Air-Waffen (auch wenn sie funktionsunfähig sind)
  • Bollerwagen, Bobbycars, Inlineskates, Scooter, Skateboards und Roller oder ähnliches
  • funktionsfähige Wasserpistolen, sowie Wasserbomben
  • Pfeile und Bolzen aller Art für Bogen und Armbrust (unabhängig vom Material)
  • Stäbe oder Rohre aus Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Bambusschwerter, Lanzen, Speere)
  • Glas jeder Art, auch Glasflaschen

5.0 Weitere Hinweise

  • Wer im Veranstaltungsgebäude mit einer nicht gekennzeichneten Waffe angetroffen wird, wird gebeten sich sofort zum Waffencheck zu begeben.
  • Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar.
  • Die durch das Sicherheitspersonal im Waffencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
  • Alle verbotenen Waffen und Requisiten werden im Kongresshaus bei der Garderobe kostenpflichtig abgegeben und können nach dem Besuch der Convention wieder abgeholt werden. Für Besucher der abendlichen Anime-Disko gibt es separate Lagerungsmöglichkeiten für Cosplaywaffen. Hierbei wird keine Haftung für abgegebene Waffen und Requisiten übernommen.
  • Regelwidrige Accessoires, die beim Cosplay-Wettbewerb Verwendung finden sollen, werden von der Xmas Con hinter der Bühne gelagert. Diese gesondert behandelten Waffen werden zeitnah zur Bühne gebracht und werden dem Cosplayer bei seinem Auftritt bereitgestellt. Nach dem Auftritt werden die ausgegebenen Waffen wieder an/hinter der Bühne eingesammelt und erst beim Verlassen der Veranstaltung wieder am Waffencheck ausgegeben.

6.0 Abschließendes & Haftung zu den Waffenregeln

Punkte zu Cosplays und Waffen-Accessoires, die hier nicht explizit genannt wurden, können bei Gefährdung anderer Besucher oder des Veranstaltungsortes im Zweifel vom Veranstalter vor Ort verboten werden. Bitte nehmt also bei Gestaltung und Zusammenstellung eures Cosplays vor allem auf eure Mitmenschen Rücksicht.

Bitte beachtet, dass die Xmas Con durch größte Sorgfalt beim Waffencheck die bestmögliche Sicherheit auf der Veranstaltung gewährleisten möchte. Der Waffencheck ist ein freiwilliger Service der Xmas Con. Trotzdem können wir nicht garantieren, das Personen zu Schaden kommen können. Achtet deswegen auf euch und insbesondere auf Andere. Für Unfälle mit Cosplays oder Cosplay-Asseccories kann die Xmas Con nicht haftbar gemacht werden. Im Fall eines Unfalls, ist der Unfallverursacher auszumachen und muss sich dem verantworten.

Version 1.2 vom 15.06.2020

 

Download PDF