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11.08.2024 | 19:07 Uhr 266
AGB der Xmas Con für den Erwerb von Eintrittskarten der Xmas Con Veranstaltung an der Tageskasse
1. Geltungsbereich
1.1 Für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten (Tickets) gelten ausschließlich die vorliegenden AGB Tageskasse, welche der Kunde durch Erwerb oder Verwendung der Tickets akzeptiert. Dies gilt nicht für Bestellungen über Internet. Hierfür gelten die jeweils dort bei der Bestellung angegebenen AGB Ticketshop.
1.2 Der Vertragspartner für die Bestellung von sämtlichen in diesen AGB aufgeführten Tickets für die Xmas Con Veranstaltung ist die Xmas Con (Vertretungsberechtigte Personen "Anime Conventions Maik Schewe").
2 . Zahlungshinweise, Ermäßigungen und Reklamation
2.1 Bezahlungen an der Tageskasse werden grundsätzlich gegen Barzahlung ausgeführt. Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
2.2 Kinder unter 10 Jahren und Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung von 50% an der Tageskasse. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Kinder unter 6 Jahren, erhalten freien Eintritt.
2.3 Die Xmas Con ist im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Veranstaltung berechtigt, weitere Teilnehmer vom Besuch der Veranstaltung auszuschließen.
3. Rückgabe und Erstattung von Tickets, Verlust
3.1 Rückgabe von Tickets und Erstattung des Eintrittspreises sind ausgeschlossen, außer wenn die Veranstaltung aus von der Xmas Con zu vertretenden Gründen nicht stattfindet, zeitlich oder örtlich verlegt wird oder abgebrochen wird. Die Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nur gegen Vorlage des Originaltickets oder das entsprechende Kennzeichenmerkmal. Bearbeitungs- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
3.2 Bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Teilnehmern stattfinden muss, ist die Xmas Con berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Die Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nur gegen Vorlage des Originaltickets oder das entsprechende Kennzeichenmerkmal. Bearbeitungs- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
3.3 Auch wenn die Xmas Con über Fernkommunikationsmittel im Sinne des §312 c Abs. 2 BGB anbietet, liegt gemäß §312 g Abs.2 Nr.9 BGB kein Fernabsatzvertrag vor. Daher existiert kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht.
4. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe
4.1 Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann die Xmas Con die Weitergabe von Tickets einschränken.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Kunden insbesondere, a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z. B. über Animexx oder Facebook), b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben, c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben, d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Xmas Con gewerblich oder kommerziell zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes, f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
4.3 Sollte die Xmas Con feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziffer 4.2 verstoßen hat kann die Xmas Con die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern bzw. ihn des Veranstaltungsorts verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen Ziffer 4.2 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe i.H.v. bis zu maximal EUR 2.500 fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von der Xmas Con im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche der Xmas Con wegen des Verstoßes anzurechnen. Die Xmas Con behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in der Zukunft zu verhindern. Ergänzend zu den möglichen Sanktionen ist die Xmas Con berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen. Die Xmas Con wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinn sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen. Die Xmas Con behält sich die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.
5. Zutritt zur Veranstaltung, Recht am eigenen Bild
5.1 Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zum Veranstaltungsort unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Hausordnung ( http://www.coburg-kongress.de/images/download/agb/hausordnung-kongresshaus-rosengarten.pdf).
5.2 Ein Ticketinhaber ist nur dann zum Veranstaltungszutritt berechtigt, wenn er ein gültiges bzw. elektronisch freigeschaltetes Ticket besitzt und sofern erforderlich einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Die Dokumente sind auf Verlangen der Xmas Con und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.
5.3 Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der Xmas Con oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
5.4 Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber insbesondere verpflichtet, der Xmas Con, des Sicherheitspersonals und der Hausverwaltung am Veranstaltungsort Folge zu leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung, im Falle sachlicher Gründe hin, einen anderen Platz als zugewiesen einzunehmen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung der Xmas Con gestattet, die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt. Verstöße gegen die AGB Tageskasse und/oder die Hausordnung werden mit einem Verweis aus dem Veranstaltungsort ohne Erstattung des Eintrittspreises geahndet.
5.5 Die Xmas Con kann den Zutritt zum Veranstaltungsort dann verweigern, wenn der Andruck auf den Tickets (Barcode, QR-Code Seriennummern, Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert und/oder beschädigt oder der Barcode/QR Code bereits im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht von der Xmas Con zu vertreten ist.
6. Haftung
6.1 Die Xmas Con haftet ansonsten im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch die Xmas Con, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von der Xmas Con auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Xmas Con haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
6.2 Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer von der Xmas Con übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein von der Xmas Con übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Xmas Con.
6.3 Die Nutzung aller Veranstaltungsaktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer hat beim Erwerb des Eintrittstickets über bestehende Vorerkrankungen, deren Symptome durch Aufregung oder Lichteffekte verstärkt oder ausgelöst werden können (z.B. Epilepsie oder Herz-/ Kreislauferkrankungen), die Xmas Con zu informieren.
7.0 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe
Im Falle höherer Gewalt und bei Arbeitskämpfen (Aussperrung und Streik), durch die mehr als eine Leistungsverzögerung eintritt, kann die Xmas Con vom Vertrag zurücktreten.
8. Datenschutz, Bonitätsprüfung
8.1 Für die Xmas Con ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die Xmas Con nutzt die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z.B. zur Durchführung des Vertrages oder um Sie über Waren oder Dienstleistungen zu informieren, die Ihren bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind, sofern der Newsletter abonniert ist. Sie können einer Nutzung oder Übermittlung Ihrer Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht klären wir Sie bei jeder werblichen Ansprache erneut auf.
8.2 Zur Bonitätsprüfung tauschen wir in berechtigten Fällen Adress- und Bonitätsdaten mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen aus. Die Dienstleister erhalten nur Zugang zu solchen persönlichen Informationen, die zur Erfüllung der jeweiligen Tätigkeit erforderlich sind.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz von Xmas Con in 96523 Steinach, Deutschland.
10.0 Anwendbares Recht, Nebenabreden
Es gelten die zwingenden Vorschriften des Rechts, in denen sich der Kunde gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht.
10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung über E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis nicht.
Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die Xmas Con gerichtet werden:
10.2 Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Version 1.01 vom 28.06.2017